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Die Artikel in der Übersicht

Infos zum Wasserverbrauch im Zusammenhang mit dem Starkregenereignis

Vereinzelt gingen in den letzten Wochen und Monaten bei der Gemeindeverwaltung Hinweise und Anfragen ein, dass im Zusammenhang mit den Aufräumarbeiten nach dem Starkregen erhöhte Wassermengen fürs Reinigen („Kärchern“) der Gebäude und Hofflächen verbraucht worden sind. Auch sind Häuser seit dem Starkregen teilweise unbewohnt und es findet daher aktuell evtl. kein oder sehr wenig Wasserverbrauch statt.
 
Wenn Ihr Wasserverbrauch in 2024 - aus welchen Gründen auch immer - deutlich unter den Werten aus 2023 liegen sollte, bieten wir Ihnen an, uns Ihren aktuellen Zählerstand (idealerweise mit Foto per E-Mail an t.schneider@rudersberg.de) mitzuteilen. Gerne können wir dann die 4. Abschlagszahlung, die zum 31.12.2024 fällig ist, herabsetzen. Falls Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wollen, teilen Sie uns Ihren Zählerstand wie gewohnt zum Jahresende mit, dann wird ein etwaiges Guthaben aus der Schlussabrechnung des Jahres 2024 (im März 2025) an Sie ausbezahlt oder mit den laufenden Vorauszahlungen für 2025 verrechnet. Für die Zählerablesung zum Jahresende werden wie gewohnt wieder entsprechende Veröffentlichungen im Büttel und auf der Homepage erfolgen und Ablesekarten versandt.
 
Sollten Sie in 2024 einen atypisch hohen Wasserverbrauch gehabt haben, so kommen Sie im Zusammenhang mit der Schlussrechnung des Jahres 2024 (im März 2025) bitte auf uns zu (gerne per E-Mail an t.schneider@rudersberg.de), so dass wir die laufenden Vorauszahlungen für das Jahr 2025 wieder auf “normale Werte“ aus 2023 und früher reduzieren können.

Wenn in atypischen Einzelfällen im Zusammenhang mit dem Starkregen sehr hohe Wasserverbräuche entstanden sein sollten, prüfen Sie bitte, sofern noch nicht geschehen, ob in diesem Fall evtl. eine Versicherung von Ihnen hierfür aufkommt. Falls Ihre Versicherung hierfür keinen Ersatz leisten sollte, können Sie sich an uns wenden (gerne per E-Mail an t.schneider@rudersberg.de). Wir werden dann im Einzelfall Ihr Anliegen prüfen und nach einer gemeinsamen Lösung suchen, ob und in welcher Höhe bei den Wasser- und ggf. Abwassergebühren eine Gutschrift in 2024 erfolgen kann.
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns atypischen Einzelfällen annehmen, einer Vielzahl von „kleineren“ Abweichungen im Verbrauch jedoch nicht nachgehen können. Nicht selten trügt der Eindruck, dass bei der Reinigung nach dem Starkregen „Unmengen“ an Wasser verbraucht wurden und es letztlich doch in vielen Fällen „nur“ um Kleinmengen von bis zu 10 m³ Mehrverbrauch geht.

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