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Wichtiger Hinweis für die Erteilung von Wahlscheinen
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) schriftlich oder mündlich beantragt werden. Versichert ein Wahlberechtiger glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Für die Erteilung von Wahlscheinen in den oben genannten Fällen ist das Bürgerbüro am Freitag, 21.02.2025 in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und am Wahlsonntag, 23.02.2025 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt. Für den Fall, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, können sich Betroffene am Samstag, 22.02.2025 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Notfall-Nummer 0151/57117146 melden. Bitte beachten Sie, dass diese Mobilfunk-Nummer nur während dieser Zeit erreichbar ist.
In den genannten Fällen ist das persönliche Erscheinen des Wahlberechtigten bzw. eines Bevollmächtigen im Bürgerbüro notwendig, aufgrund der kurzfristigen Antragstellung ist ein Versand der Briefwahlunterlagen nicht mehr möglich.
Gemeinde Rudersberg - Wahlamt
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