Gemeinde Rudersberg

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Wegweiser Bürgergesellschaft

Bürgergesellschaft heißt gesellschaftliche Selbstorganisation. Zivilcourage und Solidarität stehen dabei im Mittelpunkt - hier finden Sie Denkanstöße zum Konzept der Bürgergesellschaft.

Sitzungstermine

Die aktuellen Sitzungstermine des Gemeinderates erhalten Sie hier.

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Gemeinderat Aktuell

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 01.07.2024

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Für den Waldkindergarten „Kleine Trolle“ wurden die Erhöhung der Betreuungszeiten zum 01.01.2025 beschlossen.
Aufgrund des Starkregenereignis wurden von Bürgermeister Ahrens unmittelbar im Anschluss an das Starkregenereignis vom 02./03. Juni 2024 Eilentscheidungen zur Unterstützung der Bevölkerung im Bereich der Müllentsorgung, der Absaugung von Öl sowie der Unterstützung bei der Wiederherstellung der Stromversorgung getroffen.
 
Sachstandbericht Schäden Hochwasser-/ Starkregenereignis vom 02.06.2024
 
Das Hochwasser-/Starkregenereignis am 02.06.2024 hat im Gemeindegebiet unzählige Schäden an der Infrastruktur verursacht.
Landrat Dr. Richard Sigel nahm an der Sitzung teil und gab einen umfassenden Überblick über die Vorkehrungen und Maßnahmen im Rems-Murr-Kreis, die in den letzten Jahren getroffen wurden, um auf Starkregensituationen vorbereitet zu sein. Er betont die Unkalkulierbarkeit und Unsicherheit von Starkregenkatastrophen.
Landrat Dr. Sigel hebt die hohe Solidarität der Bürger bei Infoveranstaltungen hervor und appelliert an Bund und Land für hohe Geldhilfen. Die Schadensprognose für den Rems-Murr-Kreis beläuft sich auf 315 Mio. €, weshalb eine interne Arbeitsgruppe für Zuschüsse und Forderungen eingerichtet wurde.
Eine kreisübergreifende Spendenaktion erbrachte 1,5 Mio. €, von denen bereits 260.000 € im Rems-Murr-Kreis ausgezahlt wurden.
Ergänzend zur Präsentation von Herrn. Dr. Sigel, wurden durch das Bauamt die Schäden im Gemeindegebiet aufgezeigt. In der vorgestellten Präsentation erhält das Gremium einen Einblick der Schäden von Brücken, Straße und Feldwegen, Gewässern und gemeindeeigenen Gebäuden. Außerdem werden diverse Hangrutsche vorgestellt.
 
Entscheidung über den Verzicht bzgl. Erhebung von Kostenersätzen für Einsätze der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Beseitigung der Starkregenfolgen vom 02.06.2024
 
Für die Abrechnung von Leistungen der Feuerwehr ist die gemeindliche Kostenersatz-Satzung maßgebend. Für das Auspumpen von Kellern sind entsprechend der Satzung grundsätzlich Kostenersatzbescheide an die Gebäudeeigentümer zu richten.
Die Verwaltung schlägt vor, auf die Erhebung von Kostenersätzen für Einsätze der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Beseitigung der Starkregenfolgen vom 02.06.2024 und auch auf Kostenersätze für Einsätze in den Tagen zuvor zu verzichten. Dies sei auch bei früheren Hochwasserereignissen so gehandhabt worden und werde aktuell auch von den umliegenden betroffenen Kommunen so praktiziert.
Fremdleistung wie z.B. das Absaugen von Öl sollen - wenn möglich - von Eigentümern mit Versicherungsschutz im Wege des Kostenersatzes abrechnet werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auf die Erhebung von Kostenersätzen für Einsätze der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Beseitigung der Starkregenfolgen vom 02.06.2024 und auch für Kostenersätze für Einsätze in den Tagen zuvor, zu verzichten.
 
Schulkindbetreuung - Erlass der Gebühren für ausgefallene Betreuungsmodule im Monat Juni 2024
 
Aufgrund der Starkregen-Katastrophe am 02.06.2024 konnten im Juni die Betreuungsangebote in der Schulkindbetreuung an der Grundschule Schlechtbach von Trägerseite nicht abgedeckt werden. Ebenso konnte die Nachmittagsbetreuung im Modul 2 am Schulzentrum Rudersberg fast den gesamten Monat nicht angeboten werden.
Daher beschließt der Gemeinderat einstimmig, aus Kulanz für diese beiden Angebote der Kernzeitgebühren im Monat Juni 2024 keine Gebühren zu erheben.  
 
Vorübergehende Auslagerung des Kindergartens Schwalbennest Schlechtbach
 
Aufgrund des Starkregenereignis kann im Kindergarten Schwalbennest in Schlechtbach derzeit kein Betrieb stattfinden. Das Gebäude wurde vollständig überflutet und ist stark beschädigt. Wie lange die Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen dauern und ob der Betrieb am jetzigen Standort wiederaufgenommen werden kann, hängt von verschiedenen Gutachten ab, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Die Gruppe ist daher vorübergehend im Kinderhaus Funkelstein in Rudersberg untergebracht.
Eine langfristige Auslagerung in das Kinderhaus Funkelstein ist aber nicht möglich. Auch die Auslagerung in eine andere, bestehende Einrichtung oder eine kommunale Liegenschaft ist aufgrund der entstandenen Schäden an einer Vielzahl an Gebäuden und Sporthallen nicht möglich.
Der Gemeinderat hat daher einstimmig beschlossen, das Kinderhaus Schwalbennest zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorrübergehend in einer Container-Unterkunft am Sportgelände Egelsee in Schlechtbach unterzubringen.
 
Abriss des Gebäudes Rathausplatz 4 und Untere Straße 23 in Schlechtbach
Der Ortschaftsrat Schlechtbach und der Gemeinderat beschlossen einstimmig den Abriss der Gebäude Rathausplatz 4 und Untere Straße 23 in Schlechtbach. Der Zustand der Gebäude war bereits bisher stark sanierungsbedürftig. Nach der Starkregen-Katastrophe hat sich der Allgemeinzustand der überfluteten Gebäude so verschlechtert, dass eine Sanierung nicht mehr sinnvoll ist.
 
Schaffung einer zusätzlichen befristeten Stelle im Technischen Bauamt (Tiefbau)
 
Durch die Starkregen-Katastrophe wird die Wiederherstellung des Gewässers, der Straßen, Brücken, Kläranlage und Versorgungsleitungen in den kommenden Jahren einen immensen Aufwand erfordern. Mit dem vorhandenen Personal ist dieses Pensum nicht zu bewältigen.
Da die Mitarbeiter bereits vor dem Starkregen-Ereignis vollständig ausgelastet waren, beschließt der Gemeinderat einstimmig, eine zusätzliche unbefristete Vollzeitstelle im Sachgebiet Tiefbau zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszuschreiben.
 
Bebauungsplan "Badwiesen, Änderung Flst. Nr. 1908" in Rudersberg – Satzungsbeschluss
 
Das Plangebiet liegt gegenüber des Rudersberger Friedhofs und umfasst das Flurstück Nr. 1908, Herderstraße 11.
Der im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Badwiesen, Änderung Flst. Nr. 1908“ in Rudersberg werden einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.
 
Bausachen
 
Für folgende Bausachen wurde vom Gemeinderat das Einvernehmen erteilt:
 
-        Errichtung eines Geräte- und Fahrradschuppens, Königsbronnhof 37, Rudersberg
-        Veränderte Ausführung Garage und Terrasse, Akazienweg 6, Rudersberg
-        Neubau Carport, Geräteschuppen (umgesetzter Bestandsschuppen), Kelterstraße 9, Rudersberg
-        Wohnhausumbau. Errichtung Zwerchgiebel sowie Erstellung von 2 Stellplätzen, Höhenweg 7, Rudersberg
-        Errichtung eines Lagerplatzes für Baumschnitt sowie Hackschnitzel, Flurstücke Nr. 760, 761, 762, Oberndorf
-        Einbau Dachgauben, Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss, Rudersberger Straße 11, Oberndorf
-        Errichtung eines Maschinenschuppens, Beim Bahnhof 2, Oberndorf
-        Balkonanbau, Schorndorfer Straße 45/1, in Steinenberg
-        Neubau Einfamilienhaus, Teichackerweg 3, in Steinenberg
 
Für folgende Bausache wurde vom Gemeinderat das Einvernehmen nicht erteilt:
-        Errichtung Dachterrasse auf der Garage, Hohengartenweg 1, in Steinenberg
 
Bauvoranfragen
Für folgende Bauvoranfragen stellte der Gemeinderat seine Zustimmung in Aussicht:
-        Neubau barrierefreier Seniorenbungalow, Lindenplatz 9, in Schlechtbach-Lindental
-        Errichtung eines Ateliers, Schönblick, Flst. Nr. 1147, Necklinsberg
 
 
Zum Abschluss der Sitzung wurde Heike Günther nach 20 Jahren Tätigkeit in der Geschäftsstelle des Gemeinderats in dieser Funktion verabschiedet. Sie wechselt Hausintern in das Bauamt. Ab sofort ist Nathalie Stocker für die Geschäftsstelle des Gemeinderats zuständig.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Rudersberg gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Rudersberg wenden.

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