Aus der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen, Kultur und Sport vom
01. April 2008
Öffnung der Schulbücherei für die Öffentlichkeit
Die Schülerbücherei im Schulzentrum Rudersberg kann bislang nur von Schülerinnen und Schülern des Schulzentrums genutzt werden. Insgesamt verfügt die Schulbücherei über ca. 12.000 Bücher. Die Schulbücherei ist vom Bestand her als Schüler- bzw. Jugendbücherei ausgelegt.
Das Schulzentrum begrüßt eine Öffnung der Schulbücherei für die Allgemeinheit zu festgelegten Zeiten. Eine Öffnung der Schulbücherei wäre mittwochs von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und/oder freitags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Eine Betreuung der Schulbücherei kann während der öffentlichen Öffnungszeiten nicht durch die Lehrerschaft geleistet werden. Denkbar wäre, dass hierfür geeignete ehrenamtliche Kräfte eingesetzt werden.
Angedacht ist auch eine Kooperation mit der Bücherei in Schlechtbach. Beide Büchereien werden ihren Bestand aufeinander abstimmen, wobei die Bücherei in Schlechtbach vorrangig die jüngeren Kinder im Kindergartenalter und frühen Grundschulalter bedienen soll. Für die Schulbücherei besteht bereits schon heute für jeden Interessierten die Möglichkeit über das Internet den Büchereibestand nach Autoren, Titeln und Schlagwörtern zu durchsuchen.
LINK:
www.schulzentrum-rudersberg.de .
Das Gremium sprach sich grundsätzlich für die Öffnung der Schulbücherei für die Öffentlichkeit und die Betreuung derselbigen aus. Man könne hierfür evtl. auch eine Stelle schaffen, wenn keine ehrenamtlichen Kräfte gefunden werden. Bisher sei die Betreuung der Bücherei auch eine bezahlte Stelle.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen, Kultur und Sport hat einstimmig beschlossen:
1. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt und beauftragt, nach geeigneten ehrenamtlichen Kräften für die Betreuung der Schülerbücherei während der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zu suchen.
2. Dem Entwurf der Benutzungsordnung für die Schülerbücherei wird zugestimmt. Sie ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen, sobald die Schülerbücherei den öffentlichen Betrieb aufnehmen kann.
Annahme von Spenden
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen, Kultur und Sport ist für die Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zuständig. Seit der letzten Genehmigung vom 22. Januar 2008 sind weitere Spenden in Höhe von 6.656,41 Euro eingegangen. Davon entfallen auf die Grundschule Schlechtbach 1.000,00 Euro, für den Töpferofen in der Grundschule Schlechtbach 3.000,00 Euro, das Bürgerhaus Schlechtbach 256,41 Euro, Kunst im öffentlichen Raum 2.300,00 Euro und den Friedhof in Klaffenbach 100,00 Euro.
Der Ausschuss hat die seit 22. Januar 2008 eingegangenen Spenden in Höhe von 6.656,41 Euro einstimmig und endgültig angenommen.